Anwalt für Revision und Strafvollzug
STRAFRECHT RAKOW

Die Anrufung des
Verfassungsgerichts.

Die Verfassungsbeschwerde ist kein vierter Rechtszug. Sie korrigiert Fachgerichte nur bei der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Ich vertrete Ihre Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht.

Prüfung der Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten

Mandatsannahme und Realismus

Die Annahmequote in Karlsruhe ist gering. Dies gebietet eine nüchterne und wissenschaftliche Mandatsprüfung. Ich nehme Verfassungsbeschwerden nur an, wenn eine Verletzung Ihrer Grundrechte substantiiert darlegbar ist.

Spezifisches Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Es schreitet nur bei der Verletzung von Grundrechten ein (z.B. rechtliches Gehör oder die Rechtsweggarantie).

Die 1-Monats-Frist

Nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung bleibt exakt ein Monat. Innerhalb dieser Frist muss die Beschwerde vollständig begründet beim Gericht in Karlsruhe eingehen.

Rechtswegerschöpfung

Vor der Anrufung des Verfassungsgerichts muss der fachgerichtliche Rechtsweg (Instanzenzug) vollständig durchlaufen sein. Wer dies versäumt, wird abgewiesen.

Die Grundrechte enden nicht an der Gefängnismauer.

Gerade im Vollzug ist der Betroffene der staatlichen Macht besonders intensiv ausgesetzt. Werden Gefangenenrechte verletzt – sei es durch Isolation, verweigerte Lockerungen oder Disziplinarmaßnahmen –, so erweist sich das Bundesverfassungsgericht oft als die letzte effektive Hoffnung des Inhaftierten.

Einstweilige Anordnung

Die Verfassungsbeschwerde hemmt die Vollstreckung nicht automatisch. Um irreversible Nachteile für Ihre Freiheit abzuwenden, beantrage ich in dringenden Fällen den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.

Läuft Ihre Frist?

Wenn Ihnen das Urteil des Revisionsgerichts vorliegt, zählt jeder Tag. Senden Sie uns die Entscheidung sofort zur Vorprüfung.

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